Günstige Hausratversicherung – Bitte beachten

Was ist sonst noch wichtig?

Es gibt Gefahren, die im Standard-Versicherungsschutz der Hausratversicherung nicht ohne weiteres voll enthalten sind. Dabei sollte man jeweils den gewählten Tarif des betreffenden Versicherungsunternehmens betrachten. Man sollte sich zum Beispiel über den Einschluss von Sturmschäden und den Diebstahl von Fahrrädern genauer informieren.

Auf das Fahrrad gut achten

Versicherungsschutz für das Fahrrad gewährt die Hausratversicherung gegen die bestehenden Grundgefahren am Versicherungsort. Findet aber an einem anderen Ort der Diebstahl des Drahtesels statt, kann man nur dann mit einer Erstattung durch die Versicherung rechnen, wenn das Fahrrad vernünftig mit einer Sicherung gegen Diebstahl versehen war. Hat der Diebstahl in der Zeit von zehn Uhr abends bis sechs Uhr morgens stattgefunden, muss das Fahrrad grundsätzlich in der Garage, dem Keller oder der Wohnung gestanden haben und dort gestohlen worden sein, damit die Versicherung zahlt. Etwas anderes gilt nur dann, wenn man in diesem Zeitraum noch mit dem Fahrrad woanders unterwegs gewesen ist. Oftmals muss der Versicherte, dem ein Rad gestohlen wurde, einen gewissen Teil des Schadens als Selbstbeteiligung tragen; die versicherte Summe ist in der Regel begrenzt. Mitunter kann es vorkommen, dass Versicherungsanbieter für die Aufnahme von Fahrrädern in den Versicherungsschutz einen Beitragszuschlag berechnen.

Schaden durch starken Sturm

Bei Schäden, die durch Sturm hervorgerufen wurden, wird nur dann Ersatz geleistet, wenn es sich um einen Sturm mit mindestens Windstärke 8 gehandelt hat. Um dies einschätzen zu können, verfügen die Versicherungsunternehmen über ein Sturmregister, das fortlaufend auf den neuesten Stand gebracht wird.